NEUIGKEITEN

Mensenbeihilfe der Steiermärkischen Landesregierung

Voraussetzungen für den Bezug der Mensenbeihilfe:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Staatsbürgerschaft
  • Hauptwohnsitz in der Steiermark, aber nicht am Studienstandort (der Meldezettel darf nicht älter als 6 Monate sein). Kein Nebenwohnsitz am Studienort.
  • Bezug von Studienbeihilfe (auch Selbsterhalter:innen-Stipendium ist möglich)

Die Anträge müssen persönlich im Servicecenter der öh joanneum abgegeben oder per Post an öh joanneum, Eggenberger Allee 11, 8020 Graz geschickt werden. Es zählt die Reihung der Anträge.

 



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