Liese Prokop Stipendium
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Wer kann sich für die Stipendien bewerben?
- asylberechtigte im außerordentlichen Studium
- subsidiär Schutzberechtigte sowie im außerordentlichen und ordentlichen Studium
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die an einer österreichischen Universität ein ausländisches Studium nostrifizieren lassen
- Drittstaatsangehörige, die ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in Österreich haben (nicht „Aufenthaltsbewilligung Studierender“, keine AsylwerberInnen)
Voraussetzungen für ein Stipendium
- soziale Bedürftigkeit und nachweisbar benötigte Unterstützung zum Studium
- kein Anspruch auf Studienbeihilfe (siehe www.stipendium.at)
- Zulassung zum Studium an einer österreichischen Universität oder österreichischen Fachhochschule
Achtung, die Bewerbung ist nur bis 17.08.2014 möglich! Anträge können persönlich, per Post, Fax oder E-Mail gestellt werden. Das Antragsformular findest du auf der Homepage des Österreichischen Integrationsfonds.