FAQ BEREICH

Darf ich neben meinem Studium Einkünfte beziehen, wenn ich Familienbeihilfe beziehe? Bekomme ich für meine neue Wohnung eigentlich Wohnbeihilfe? Hier haben wir dir einen Überblick über die häufigsten Fragen und Probleme im und rund ums Studium zusammengestellt – natürlich mit den entsprechenden Antworten.

Studierendenvertretung

Finanzielles

  • Ich bin StudienvertreterIn. Wie muss ich unser ÖH-Studienvertretungsbudget verwalten?

    Das Budget ist nach den Grundsätzen der Wahrhaftigkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und der leichten Kontrollierbarkeit zu verwalten.

    Der/die WirtschaftsreferentIn der HV erstellt gemäß §40 HSG 2014 den Jahresvoranschlag, in dem jeder Kostenstelle entsprechend den gesetzlichen Kriterien ein Budget zugewiesen wird. Es ist darauf zu achten, dass jeder Studienvertretung ein zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlicher Mindestbeitrag zur Verfügung steht (§15 (2) HSG 2014). Gemäß HSG 2014 sind die Studienvertretungen berechtigt, über das ihnen zur Verfügung gestellte Budget gemeinsam mit der/dem Wirtschaftsreferenten/in zu verfügen.

  • Wofür kann das ÖH-Studienvertretungsbudget verwendet werden?

    Wir wollen euch prinzipiell nicht vorschreiben, wie ihr eure Budgets zu verwenden habt, allerdings ist wichtig, dass unsere finanziellen Richtlinien und die Gebahrungsgrundsätze der ÖH eingehalten werden. Wenn ihr schon Geld ausgegeben habt und die Ausgaben den Richtlinien widersprechen, können wir auch das leider nicht zurückerstatten. Von daher bitte unbedingt immer vorher mit dem/der Vorsitzenden und WirtschaftschreferentIn Rücksprache halten.

    Beliebte Verwendungen der Studienvertretungsbudgets sind:

    • Anschaffungen für Aufenthaltsbereiche
    • Unterstützungen von Exkursionen
    • Weihnachtsfeiern, Willkommensfeiern, Jahresabschlussfeiern, …
    • Seminare und Workshops
  • Wie kann ich Geld von unserem ÖH-Studienvertretungsbudget verwenden?

    Es ist leider nicht möglich, dass du das Geld schon im Vorhinein bekommst und dann damit Ausgaben tätigst, sondern du kannst eine offene Rechnung bei uns einreichen oder das Geld für eine bereits bezahlte Rechnung zurückerstattet bekommen.

    Bezahlung von offenen Rechnungen

    • Übermittlung des vollständig ausgefüllten Formulars für offene Rechnungen inkl. Info über Zweck, Studiengang sowie inkl. Originalbeleg(en) an das öh joanneum Servicecenter
    • Bei Ausgaben > € 400: zusätzlich drei Vergleichsangebote

    Refundierung bereits bezahlter Rechnungen

    Der/die Vorsitzende muss in jedem Fall für alle getätigten Ausgaben Kopien der eingereichten Belege im Haus behalten (zur internen Nachvollziehbarkeit). Das bedeutet, alle Originalbelege bzw. ausgefüllten Formulare müssen in JEDEM Fall an das öh joanneum Servicecenter weitergeleitet werden.

    • Übermittlung des Originalbelegs an das öh joanneum Servicencenter
    • Information über Zweck der Ausgabe
    • Wenn es sich bei den Originalbelegen nicht um Kassenbons handelt bzw. wenn kein Zahlungsvermerk auf der Rechnung ersichtlich ist, muss zusätzlich eine Bestätigung über die Bezahlung der Rechnung eingereicht werden. (Auftragsbestätigung bei Online Banking, Übernahmebestätigung der Bank, Kontoauszug, etc.)
    • Bei Ausgaben > € 400: zusätzlich drei Vergleichsangebote

    Zu beachten ist, dass die Überweisung des Betrages einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

    Wenn ihr eine Unterstützung für Feiern, Exkursionen, Workshops, etc. beantragt, benötigen wir in jedem Fall eine Anwesenheitsliste!

  • Ich studiere in Kapfenberg oder Bad Gleichenberg. Bekomme ich Fahrtkosten rückerstattet, wenn ich zu Sitzungen nach Graz fahre?

    Fahrtkosten können prinzipiell nur für Fahrten im Rahmen der ÖH rückerstattet werden, d.h. für Sitzungen, Ausschüsse, etc. die nicht am Studienort oder in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden.

    Parktickets können nicht rückerstattet werden weil die Refundierung der KFZ-Kosten ein Pauschalbetrag ist, der auch sämtliche weiteren Kosten wie Parktickets, Maut, Treibstoff, etc. abdeckt.

    Wenn du mit dem Zug fährst, hast du ein Ticket das ganz „normal“ abzurechnen ist, also als Refundierung bereits bezahlter Rechnungen. Zu beachten ist, dass nur Tickets der ÖBB, 2. Klasse, mit Vorteilscard, refundiert werden können.



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