Darf ich neben meinem Studium Einkünfte beziehen, wenn ich Familienbeihilfe beziehe? Bekomme ich für meine neue Wohnung eigentlich Wohnbeihilfe? Hier haben wir dir einen Überblick über die häufigsten Fragen und Probleme im und rund ums Studium zusammengestellt – natürlich mit den entsprechenden Antworten.
Das Budget ist nach den Grundsätzen der Wahrhaftigkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und der leichten Kontrollierbarkeit zu verwalten.
Der/die WirtschaftsreferentIn der HV erstellt gemäß §40 HSG 2014 den Jahresvoranschlag, in dem jeder Kostenstelle entsprechend den gesetzlichen Kriterien ein Budget zugewiesen wird. Es ist darauf zu achten, dass jeder Studienvertretung ein zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlicher Mindestbeitrag zur Verfügung steht (§15 (2) HSG 2014). Gemäß HSG 2014 sind die Studienvertretungen berechtigt, über das ihnen zur Verfügung gestellte Budget gemeinsam mit der/dem Wirtschaftsreferenten/in zu verfügen.
Wir wollen euch prinzipiell nicht vorschreiben, wie ihr eure Budgets zu verwenden habt, allerdings ist wichtig, dass unsere finanziellen Richtlinien und die Gebahrungsgrundsätze der ÖH eingehalten werden. Wenn ihr schon Geld ausgegeben habt und die Ausgaben den Richtlinien widersprechen, können wir auch das leider nicht zurückerstatten. Von daher bitte unbedingt immer vorher mit dem/der Vorsitzenden und WirtschaftschreferentIn Rücksprache halten.
Beliebte Verwendungen der Studienvertretungsbudgets sind:
Es ist leider nicht möglich, dass du das Geld schon im Vorhinein bekommst und dann damit Ausgaben tätigst, sondern du kannst eine offene Rechnung bei uns einreichen oder das Geld für eine bereits bezahlte Rechnung zurückerstattet bekommen.
Bezahlung von offenen Rechnungen
Refundierung bereits bezahlter Rechnungen
Der/die Vorsitzende muss in jedem Fall für alle getätigten Ausgaben Kopien der eingereichten Belege im Haus behalten (zur internen Nachvollziehbarkeit). Das bedeutet, alle Originalbelege bzw. ausgefüllten Formulare müssen in JEDEM Fall an das öh joanneum Servicecenter weitergeleitet werden.
Zu beachten ist, dass die Überweisung des Betrages einige Wochen in Anspruch nehmen kann.
Wenn ihr eine Unterstützung für Feiern, Exkursionen, Workshops, etc. beantragt, benötigen wir in jedem Fall eine Anwesenheitsliste!
Fahrtkosten können prinzipiell nur für Fahrten im Rahmen der ÖH rückerstattet werden, d.h. für Sitzungen, Ausschüsse, etc. die nicht am Studienort oder in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden.
Parktickets können nicht rückerstattet werden weil die Refundierung der KFZ-Kosten ein Pauschalbetrag ist, der auch sämtliche weiteren Kosten wie Parktickets, Maut, Treibstoff, etc. abdeckt.
Wenn du mit dem Zug fährst, hast du ein Ticket das ganz „normal“ abzurechnen ist, also als Refundierung bereits bezahlter Rechnungen. Zu beachten ist, dass nur Tickets der ÖBB, 2. Klasse, mit Vorteilscard, refundiert werden können.
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